LED Rundumleuchten

Machen Sie Ihr Fahrzeug sichtbar mit LED Rundumleuchten

LED Rundumleuchten

 

Wann dürfen LED Rundumleuchten verwendet werden?

Der §38 der StVZO schreibt eindeutig vor, wann LED Rundumleuchten einsetzt werden dürfen. Blaue LED Rundumleuchten sind lediglich der

  • Polizei,
  • Feuerwehr,
  • Zoll,
  • Rettungsdiensten und so weiter vorbehalten.

Im §52 der StVZO steht, dass gelbe Rundumleuchten für:

  • Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite
  • Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Länge
  • Fahrzeuge der Stadtwerke
  • Schwerlasttransporter (Speditionsfahrzeuge mit besonderer Fracht)
  • Baustellenfahrzeuge
  • Landwirtschaftliche Fahrzeuge beim Transport von zum Beispiel überbreiten Maschinen oder Anhängern. Wenn die Leuchte dauerhaft am Schlepper montiert werden soll muss eine Ausnahmegenehmigung nach §70 und eine Erlaubnis nach §29 der StVZO beantragt werden.

Private Fahrzeuge dürfen keine Rundumleuchten verwenden! Für den privaten Gebrauch dürfen lediglich Warnleuchten nach §53a der StVZO eingesetzt werden. Diese Warnleuchten sind jedoch nur für die Markierung einer Unfallstelle am stehenden Fahrzeug erlaubt.

Aber auch für andere Markierungszwecke kann und soll eine LED Rundumleuchte verwendet werden:

  • Sich schließende Rolltore
  • Alarmanlagen
  • Rottenwarnanlagen

 

Was sind die wichtigsten Eigenschaften einer LED Rundumleuchte?

LED Technologie

Rundumleuchten mit einer LED Technologie sind in der Regel viel effizienter als andere Lichttechnologien. Der einzige „Nachteil“ ist wohl der auf den ersten Blick hohe Anschaffungspreis. Auf den zweiten Blick überwiegen jedoch folgende Vorteile:

  • LED Rundumleuchten haben eine sehr lange Lebensdauer und keinen mechanischen Verschleiß
  • Die Leuchten sind in der Regel wartungsfrei
  • LED Rundumleuchten unterliegen einem hohen Qualitätsstandart für die Zulassung
  • Aufgrund der Technologie sind LED Rundumleuchten sehr stabil und vibrationsfest
  • Die LED Rundumleuchten sind trotz ihrer hohen Lichtwerte sehr sparsam und verbrauchen deutlich weniger Strom als Halogen oder Xenon Rundumleuchten.

 

Abstrahlwinkel

Die LED Rundumleuchten sollen als Warnsignal dienen und für eine gute Sichtbarkeit sorgen. Zwar haben Rundumleuchten einen Abstrahlwinkel von 360°, jedoch sollte man auch darauf achten, dass die Leuchte an der richtigen Stelle angebracht ist. Grundsätzlich sollten die Leuchten auf dem Dach (Führerhaus) des Fahrzeuges angebracht werden, jedoch kann es sein das aufgrund der Bauweise des Fahrzeuges eine oder mehrere LED Rundumleuchten zusätzlich angebracht werden müssen. In der Regel sollte die Kennleuchte im Umkreis von 20 Metern von allen Seiten uneingeschränkt erkennbar sein.

LED Rundumleuchten richtig anbringen:

LED Rundumleuchte richtig anbringen
In diesem Beispiel ist die Rundumleuchte richtig positioniert. Die Leuchte kann uneingeschränkt eine Lichtverteilung von 360° Grad ausüben und ist im Umkreis von mindestens 25 Metern aus jeder Richtung zu erkennen.

LED Rundumleuchte falsch angebracht

Hier ist deutlich zu erkennen, dass die LED Rundumleuchte nicht uneingeschränkt ihr Licht verteilen kann. Die Schütte des LKWs verhindert, das dahinterstehende Personen und Fahrzeuge den Warnhinweis erkennen können. Hier müsste zusätzlich im hinteren Bereich des Baustellenfahrzeuges eine Rundumleuchte angebracht werden, damit vollständige Sicherheit gewährleistet ist.

 

Wichtige Zulassungen für LED Rundumleuchten - E1

Nach §22a müssen Rundumleuchten den europäischen Richtlinien ECE-R65 und ECE-R10 entsprechen. Das Prüfzeichen E1 auf dem Typenschild beweist, dass die Richtlinien erfüllt wurden und die Kennleuchte für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist.

ECE-R10

Hier wird die Rundumleuchte auf elektromagnetische Verträglichkeit geprüft, das bedeutet die Kennleuchte sollte zum einen

  • Begrenzte elektromagnetische Ausstrahlungen haben, sodass Geräte in der Umgebung störungsfrei betrieben werden können.
  • Eine ausreichend hohe Festigkeit gegenüber von außen wirkenden elektromagnetischen Störungen aufweisen

Die ECE-R10 Prüfung reicht jedoch nicht aus, um für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen zu werden. Hierzu müssen die ECE-R65 Richtlinien für Kennleuchten erfüllt werden.

  • ECR-65 / Lichtwerte / Lichtintensität

Hier werden die zu erreichenden Lichtwerte geprüft. Eine gelbe/orange Kennleuchte / Rundumleuchte muss bei Nacht mindestens eine Lichtintensität von 70 cd (candela effektiv) bei einem Winkel von 8 Grad erreichen.

  • ECE-R65 / Lichtverteilung / Abstrahlwinkel

Hier wird zum einen erwartet, dass die LED Rundumleuchte nach korrekter Montage

- vibrationsfest ist,

- zum anderen nach spätestens 30 Minuten nach Inbetriebnahme die Anforderung an ihre Lichtstärke erfüllt

- und zum anderen das Warnsignal im Umkreis von 20-25 Metern für jeden ersichtlich ist. (Wenn das nicht der Fall ist, müssen mehrere Rundumleuchten installiert werden.)

 

Schutzarten für LED Rundumleuchten

Wie bei allen elektronischen Artikeln gibt es auch bei LED Rundumleuchten eine Schutzart-Klassifizierung. Hier die wichtigsten IP-Schutzarten im Überblick.

IP 56 – Diese Leuchte ist vor Staub geschützt und vor Wasser mit einem maximalen Druck von 4 bar

IP 59 – Hier ist gewährleistet, dass die LED Rundumleuchte vor Staub geschützt ist und sogar extrem hohem Wasserdruck von bis zu 100 bar standhält

IP 67 – Diese Kennleuchte ist komplett staubdicht und sogar bei zeitweisem Untertauchen in Wasser noch funktionsfähig

IP 69 – Die LED Rundumleuchte ist staubdicht und das Gehäuse hält sogar einem Wasserdruck von 100 bar stand.